Allgemeine Geschäftsbedingungen der Braut Atelier09 GmbH

Beratungsgebühr und Preisgestaltung

Die Beratungsgebühr setzt sich wie folgt zusammen:

 

Die ersten 2 Stunden der ersten Beratung sind kostenlos, sofern die Beratung an einem Wochentag zwischen 09.00 Uhr und 18.00 Uhr oder an einem Samstag zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr beginnt.

 

Weitere Beratungsstunden zu den vorgenannten Tagen und Zeiten werden mit CHF 50.-- pro angebrochene Stunde verrechnet. Diese Beratungsgebühr wird zu 50 % angerechnet beim Kauf eines Brautkleides von mindestens CHF 1'000.--. 

 

Beratungen, die ausserhalb der vorgenannten Tage und Zeiten beginnen, werden mit CHF 75.-- pro angebrochene Stunde verrechnet. Diese Beratungsgebühr wird zu 50 % angerechnet beim Kauf eines Brautkleides von mindestens CHF 1'000.--.

 

Meine Warenpreise sind inklusive MwSt. und exklusive Änderungen durch ein Schneider-Atelier.

 

Bei einem schriftlichen Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 50 % des Kaufpreises fällig. Dieser kann entweder bar bezahlt, oder innerhalb von 7 Kalendertagen (Datum Zahlungseingang) überwiesen werden. Erst nach Zahlungseingang ist die Ware definitiv für die Kundin reserviert.

 

Die Restzahlung hat vor Abholung bzw. Ablieferung der Ware zu erfolgen.

Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Braut-Atelier 09 GmbH.

Umtausch- und Rückgaberecht

Nach Abschluss des Kaufvertrages besteht kein Umtausch- oder Rücktrittsrecht. Das heisst, es besteht kein Recht auf Rückzahlung der Anzahlung und die Restzahlung ist weiterhin geschuldet.

 

Reduzierte Ware kann generell nicht retourniert werden.

Lieferzeiten

Die Einhaltung meines Liefertermines an dich untersteht dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung meiner Lieferanten. Für den Fall höherer Gewalt* nach Vertragsschluss und vor Abholung übernimmt die Braut-Atelier 09 GmbH keine Haftung, offeriert dir aber die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kaufbetrag wird dir dann innert 30 Tagen zurückerstattet.

*unter dem Begriff höhere Gewalt wird ein unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis verstanden, welches von aussen hereinbricht und nicht abgewendet werden kann. Mit anderen Worten hängt das Ereignis nicht von menschlichem Verhalten ab und es fällt auch nicht in den Einflussbereich der Vertragsparteien.

Abholung

Du kannst das Kleid selbst abholen oder ich bringe es als extra Service zur Schneiderin, sobald der vollständige Rechnungsbetrag beglichen ist. Es steht dir frei, den Auftrag der Endanpassung meiner Schneiderin oder deinem persönlichen Schneider-Atelier zu vergeben.

Nicht restlos bezahlte Kleider

Wird der Restbetrag nicht spätestens 30 Tage vor der Hochzeit bezahlt und das Kleid nicht abgeholt, wird eine einmalige Nachfrist zur Bezahlung und Abholung von 30 Tagen gesetzt. Nach Ablauf der Frist besteht kein Recht auf Rückzahlung der Anzahlung und die Braut-Atelier 09 GmbH darf das Kleid weiterverkaufen.

Nicht abgeholte Kleider

Das vollständig bezahlte Kleid muss bis 60 Tage vor der Hochzeit abgeholt werden oder dem Nähatelier übergeben werden können. Wird die Ware nicht rechtzeitig abgeholt, stellt dir die Braut-Atelier 09 GmbH eine Aufbewahrungsgebühr von CHF 50.-- pro Monat bis zur Abholung in Rechnung.  

Mängelrüge

Die bestellte Ware muss bei Abholung durch die Kundschaft im Braut-Atelier 09 geprüft werden. Nach Verlassen des Braut-Ateliers 09 wird keine Haftung mehr für Mängel, Schäden oder Verschmutzungen anerkannt und übernommen. 

Urheberrecht

Die Abbildungen auf unserer Internetseite können farblich von den tatsächlichen Produkten leicht abweichen.

 

Alle Texte und Bilder auf unserer Internetseite und auf unseren sozialen Medien unterliegen dem Urheberschutz und dürfen von Dritten weder privat noch kommerziell kopiert oder weiterverbreitet werden. Anfertigung von Foto– oder Videomaterial von Kleidern während der Anprobe ist nicht gestattet.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West.